VBE: Schulträger im Fokus

Von
Redaktion
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10
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November 2024
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Was es braucht, damit Schulreformen vorankommen

Digitalpakt 2.0, Startchancenprogramm oder der Ausbau des Ganztags: Viele Reformvorhaben im Schulsystem stoßen auf Umsetzungsprobleme und verzögern sich dadurch. Das liegt auch daran, dass im Mehrebenensystem ein Player beständig übergangen wird: die Kommunen, welche Schulträger sind – und demnach ganz konkret für die Ausstattung vor Ort verantwortlich sind. Drei Beispiele, warum es besser wäre, mit den Kommunen zu sprechen als über sie.

1.         Startchancenprogramm

Viele Kommunen haben enorme Haushaltsprobleme oder befinden sich schon in der Haushaltssicherung. Das bedeutet, dass kommunale Ausgaben streng limitiert sind, bildungspolitische Vorhaben oder Investitionen in die Bildungsinfrastruktur entfallen müssen. Wenn jetzt, wie beim Startchancenprogramm gefordert, 30 Prozent der Mittel für bauliche Investitionen von den Städten kommen sollen, gefährdet diese kommunale Beteiligung möglicherweise sogar den Abruf von Fördermitteln – ausgerechnet von den Regionen, in denen das Geld knapp ist. Das kann in niemandes Interesse sein.

2.         Digitalpakt Schule 2.0

Kompetenzgerangel beim Digitalpakt Schule 2.0. Geht es nach Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), müssen sich die Länder mit dem Start des Digitalpaktes 2.0 verpflichten, alle Lehrkräfte für digitales Lehren und Lernen 30 Stunden pro Jahr fortzubilden. Es ist aber Kompetenz der Länder, dies zu regeln. Der Aufwand würde wiederum vor Ort entstehen: Schulleitungen müssten eine entsprechende Pflicht dokumentieren und hätten weniger Zeit, andere Arbeiten umzusetzen.

3.         Ganztagsausbau

Auf große Umsetzungsschwierigkeiten stößt in personeller wie baulicher Hinsicht auch der Ausbau des Ganztages an Grundschulen vor Ort. Es ist zu befürchten, dass viele Kommunen das Ziel nicht erreichen werden, ihre Schulen bis 2027 mit ausreichend dimensionierten Anbauten, Mensen und Küchen auszustatten. Als Grund geben sie zu spät erlassene Förderrichtlinien und Personalmangel an. Daher haben die Länder in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz den Bund aufgefordert, die Abruffristen für Investitionsmittel bis Ende 2028 um zwei Jahre zu verlängern. Eine richtige Forderung an den Bund, die aber längst nicht alle Umsetzungsprobleme des Ganztages vor Ort löst.

Fehlende Beteiligung am politischen Prozess und Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern, unzureichende Finanzierung und verwaltungsaufwändige Förderrichtlinien – die Probleme bei bildungspolitischen Reformvorhaben haben gemeinsam, dass es kein Gespräch mit den Kommunen auf Augenhöhe gibt. Dadurch kommen Entscheidungen zustande, die die kommunale Praxis nicht berücksichtigen. Leidtragende sind am Ende die Schulen, in denen die Gelder, die für Reformen vorgesehen sind, nicht ankommen.

Um Schulträger und Schulleitungen vor Ort handlungsfähiger zu machen, um sie zu vernetzen und voneinander lernen möglich zu machen, veranstalten FLEET EDUCATION in Kooperation mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE), dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und dem Deutschen Städtetag vom 7. bis 8. November den 3. Deutschen Schulträgerkongress (DSTK) im Congress Centrum Düsseldorf.

Mehr Informationen und das Programm zum Kongress finden Sie hier:
www.deutscher-schultraegerkongress.de

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