Vom Datenschutz hat sicherlich fast jede Lehrkraft schon einmal gehört. Aber was ist Datenschutz genau? “Datenschutz beschreibt den Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung”. Zunächst hört sich das bestimmt für die meisten recht erfreulich an. Denn wie mit unseren sensiblen, privaten und vertraulichen Daten umgegangen wird, lässt oft wenig Begeisterung zurück. In einem von uns bereits veröffentlichten Artikel haben wir uns das genauer angesehen. Alle gesammelten Metadaten einer Person lassen ein klares Bild auf der anderen Seite des Displays über diese entstehen. Von angesehenen YouTube Videos über Gesprächsfetzen und besuchten Webseiten wird alles analysiert und zu einem Puzzle zusammengefügt. Dort setzt der Datenschutz an. Einen genaueren Artikel über Datenschutz findet ihr hier. Aber wie sieht es nun in der Praxis aus? Wie steht es mit dem Datenschutz an unseren Schulen? Diese Frage haben wir genauer für euch unter die Lupe genommen.
Der Umstieg auf digitale Medien und Unterrichtsmaterialien während der Corona Pandemie hat dazu geführt, dass Datenschutz auch in Schulen immer wichtiger wurde. Von Lernplattformen über Apps und digitale Kommunikation: Neue Methoden zur digitalen Schule waren an der Tagesordnung und sind es heute immer noch. Die Risiken und Nebenwirkungen einer (komplett) digitalisierten Kommunikation sind nicht für jeden gleichermaßen klar. Welche Daten werden bei der Nutzung von App X erhoben? Welche Richtlinien bestätige ich eigentlich gerade bei der Webseite Y? Für viele ist es ein nerviger Prozess, der in den meisten Fällen schnell und einfach gelöst mit ”Bestätigen” oder “Zustimmen” endet, denn die wenigsten von uns lesen gerne das Kleingedruckte. Dabei macht die Summe der kleinen Dinge das große Ganze in der digitalen Welt aus. Lehrer:innen und Eltern geraten schnell in einen Zwiespalt: Einerseits möchten sie die vertrauten Daten von den Schüler:innen schützen, andererseits wollen sie mit dem Einsatz digitaler Medien die Entwicklung des Unterrichts voranbringen.
Aktuell gibt es wenige Empfehlungen von Datenschutzbehörden, Schulverwaltungen oder Kultusministerien, die hier ansetzen. “Welche digitalen Tools sind denn nun datenschutzkonform für unseren Unterricht?” ist eine Frage, die sich Lehrer:innen heutzutage sicherlich des Öfteren stellen. Mehr Klarheit und Struktur für Lehrer:innen und Nutzer:innen muss her. Diese Gewissheit soll es zukünftig geben. Im August 2021 entwickelten die Länder ein neues Projekt, das bei der Auswahl von digitalen Medien unterstützen soll. Das Projekt eduCheck digital soll verschiedene Methoden, Techniken und Verfahren dafür entwickeln,damit die Auswahl an geeigneten Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte schnell und sicher abläuft. Finanziert wird dieses durch Mittel aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro.
“Data Protection Certification for Educational Information Systems“, ein Projekt, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, "Konzeptionierung, exemplarische Umsetzung und Erprobung einer nachhaltig anwendbaren Datenschutzzertifizierung für schulische Informationssysteme” zu gewährleisten. Das Projekt legt seinen Fokus auf Lernanwendungen, aber auch Infrastrukturen wie virtuelle Klassenzimmer, Videokonferenzsysteme oder Systeme, welche den Unterricht unterstützen. Durchgeführt wird das Projekt vom Karlsruher Institut für Technologie, der Universität Kassel und der Datenschutz Cert GmbH. BMBF fördert das Projekt mit 6,3 Millionen Euro.
Welche Regeln gelten in der Praxis konkret an Schulen? Lehrer:innen dürfen Schüler:innen nicht mehr namentlich zu sich rufen, wenn Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahmen drohen. Diese müssen persönlich zu dem betroffenen Schüler oder der Schülerin gehen. Die Schulkinder dürfen ebenfalls nicht (heimlich) gefilmt werden, außer im Eingangsbereich. Ihre Daten sind auch tabu, diese dürfen nämlich von Lehrer:innen nicht an Dritte weitergegeben werden. Darunter fallen Noten, allgemeine personenbezogene Daten und Zeugnisse. Lehrer:innen dürfen somit auch nicht die Noten sowie den Notenspiegel laut vor der Klasse vorlesen, es sei denn, jeder gibt sein schriftliches Einverständnis ab. Ebenso bei Fotoaufnahmen von oder mit Schüler:innen. Diese sind im Schulkontext generell nicht nötig. Aber auch hier gilt: Wenn ein Einverständnis vorliegt, ist das Foto für das Klassenbuch oder die Aufnahmen vom Sommerfest erlaubt.
Das Thema Datenschutz ist recht komplex und häufig undurchsichtig für Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen. Corona musste uns eine neue Weise des Lernens beibringen, womit sich gerade auch die Lehrkräfte erstmal vertraut machen mussten. Auch, wenn es um Datenverarbeitung und Datenschutz geht. Gewisse allgemeine Richtlinien sowie spezialisierte Programme erleichtern den Umgang mit Daten.
Wie sieht es bei euch an der Schule aus? Seid ihr fit, wenn es um den Datenschutz geht oder haltet ihr das ganze für übertrieben? Schreibt es gerne in die Kommentare.