Viele Schüler:innen müssen schon früh darauf schauen, wie sie ihren Alltag finanziell bestreiten können. Das Schüler-BAföG soll hier helfen. (Quelle: Pixabay)
Vielen Schüler:innen ist nicht bewusst, dass sie möglicherweise Anspruch auf das Schüler-BAföG haben. Ihr könnt ihnen helfen, indem ihr erstmal die Perspektive eröffnet, dass sie überhaupt die Chance auf Geld vom Staat haben. Das Schüler-BAföG funktioniert im Grunde wie das BAföG für Studierende mit dem entscheidenden Unterschied, dass Schüler:innen die Förderung nicht zurückzahlen müssen.
Das BAföG wäre nicht das BAföG, wenn es hier nicht schon kompliziert werden würde. Wer tatsächlich Anspruch auf die Förderung hat, ist abhängig von der besuchten Schulform, dem Wohnort, möglicher Vorbildung und einigen Sonderregeln. Für die Schüler:innen ist die Chance auf das Beziehen von BAföG je nach Schulform unterschiedlich:
1. Zunächst kommt das BAföG für Schüler:innen der Haupt-, Real-, Gesamt- und Berufsfachschule sowie des Gymnasiums in Frage. Schüler:innen müssen allerdings in der 10. Klasse oder einer höheren Stufe sein. Hierbei sind aber noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Die Schüler:innen dürfen nicht mehr in ihrem Elternhaus leben und der Grund dafür muss sein, dass die Distanz zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte nicht zumutbar gewesen wäre. Ist die Entfernung zwischen den beiden Orten so weit, dass die Schülerin oder der Schüler an drei Tagen in der Woche bei der Hin- und Rückfahrt insgesamt mindestens zwei Stunden unterwegs wäre, dann gilt die Strecke nicht mehr als zumutbar und das Bilden eines eigenen Haushalts als sinnvoll. Auch wenn man eigene Kinder hat oder verheiratet war oder ist, ist das Führen eines eigenen Haushalts legitim und ermöglicht das Beziehen von Schüler-BAföG.
2. Auch Schüler:innen, die eine Fach- und Fachoberschule besuchen, die keine vorherige Ausbildung voraussetzen und zu keinem berufsqualifizierenden Abschluss führen, haben Chancen auf Schüler-BAföG. Auch hier gelten die Voraussetzungen, dass die Schüler:innen nicht mehr zu Hause wohnen dürfen, Kinder haben oder verheiratet sein müssen.
3. Besuchen eure Schüler:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Berufsaufbauschule, Fachoberschule oder eine Fachschule, können sie ebenfalls Schüler-BAföG erhalten.
4. Zu guter Letzt zählen auch die Schulen zu den qualifizierenden Bezugsgruppen, auf denen eure Schüler:innen ihren mittleren Abschluss nachholen können. Dazu zählen Abendhauptschulen oder Abendrealschulen. Auch Schüler:innen, die das Abendgymnasium besuchen, können Schüler-BAföG beziehen. Dieses kann sogar elternunabhängig beantragt werden.
Es gibt noch weitere Kriterien bei der Vergabe des BAföGs, zum Beispiel die Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich gibt es die Förderung nur für deutsche Staatsangehörige, es gibt aber Ausnahmen für Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten. Auch das Alter ist entscheidend. Die Altersgrenze liegt bei Antragstellung bei 45 Jahren. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa bei Bedürftigkeit oder besonders triftigen Gründen für einen nach hinten geschobenen Schulabschluss.
Wie viel Geld die Schülerin oder der Schüler bekommt, hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bekommt mehr BAföG. Es wird auch berücksichtigt, ob der Schüler oder die Schülerin eine eigene Wohnung benötigt.
Dies führt dazu, dass Schüler:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die eine Fachschule oder ein Abendgymnasium besuchen und einen eigenen Haushalt führen, potenziell Aussicht auf den höchsten BAföG-Satz haben.
In die Berechnung des Satzes fließen dann noch das Einkommen und das Vermögen der Eltern mit ein. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung zeigt dies ganz anschaulich an verschiedenen Beispielen auf seiner Webseite auf. Der BAföG-Satz fällt höher aus, wenn eure Schüler:innen noch eigene Kinder betreuen. Hier ist es möglich, einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von pauschal 160 Euro pro Kind zu erhalten. Wann eure Schüler:innen den BAföG-Antrag stellen, ist keineswegs irrelevant. Hier gilt, je früher, desto besser. Die Förderung wird nämlich frühestens mit dem ersten Monat der Antragstellung gezahlt.
Durch die vielen unterschiedlichen Kriterien und Ausgestaltungen des Schüler-BAföGs reicht es erstmal aus, wenn ihr euren Schüler:innen die zentralen Punkte mit auf den Weg gebt: Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, je nach Schulform ist es entscheidend, ob man noch bei den Eltern wohnt, Kinder hat oder verheiratet ist und die grundlegenden Voraussetzungen wie das Alter und die Staatsangehörigkeit müssen erfüllt sein.
Bei der Beantragung werden mit Sicherheit viele weitere Fragen entstehen. Hierbei gibt es diverse Anlaufstellen, die ihr euren Schüler:innen mit an die Hand geben könnt. Dazu gehört zuallererst die allgemeine BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auch auf der Seite bafoeg-aktuell sind viele weitere hilfreiche Infos zu finden. Und auf Youtube informiert der Kanal meinBafoeg über die Antragstellung und Neuigkeiten rund ums BAföG.
Habt ihr bereits Erfahrungen mit dem Schüler-BAföG gemacht und hat es euren Schüler:innen geholfen? Schreibt es uns gerne in die Kommentare.