Erste Hilfe an Schulen: Die rechtlichen und praktischen Anforderungen an Lehrkräfte

Von
Tobias Kempter
|
19
.
September 2024
|
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Erste-Hilfe-Kasten und Verbände

Als Lehrkraft sollte man in der Lage sein, als Ersthelfer zu agieren. Im Zweifel kann das sogar Leben retten. (Quelle: Canva)

Lehrkräfte tragen nicht nur die Verantwortung für den Lernerfolg ihrer Schüler:innen, sondern auch für deren Sicherheit. Das Thema Erste Hilfe in der Schule rückt in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus, besonders im Hinblick auf mehrere tragische Vorfälle, die durch besser geschulte Lehrkräfte vermeidbar gewesen wären. Doch welche Anforderungen und Pflichten haben Lehrkräfte in Bezug auf Erste Hilfe, und wie gut sind sie auf solche Situationen vorbereitet?

Aktuelle Fälle sorgen für Verunsicherung unter Lehrkräften

Mehrere aufsehenerregende Fälle haben das Thema Erste Hilfe in Schulen in den vergangenen Jahren zunehmend in den Vordergrund gerückt. So wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Pflicht von Lehrkräften zur rechtzeitigen Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen betont. Wie wichtig schnelles Handeln ist, zeigt ein Fall, der vor einigen Jahren in Wiesbaden für Aufsehen sorgte: Ein Schüler erlitt während des Sportunterrichts einen Herzstillstand und wurde von den anwesenden Lehrkräften nicht wiederbelebt. Er blieb acht Minuten ohne Sauerstoffzufuhr und erlitt dadurch bleibende Hirnschäden. Die Familie des Schülers klagte gegen die Lehrkräfte und den Staat und verlangte Schadenersatz. Der Fall verdeutlicht, dass Unwissenheit oder Unsicherheit in solchen Extremsituationen fatale Folgen haben kann.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2022 in Hannover, als eine 16-jährige Schülerin einen Herzstillstand erlitt. Die Ermittlungen gegen den betroffenen Lehrer laufen noch, doch auch hier steht die Frage im Raum, ob eine schnellere Hilfeleistung den Hirnschaden des Mädchens hätte verhindern können. Solche Fälle sorgen nicht nur für große mediale Aufmerksamkeit, sondern verunsichern Lehrkräfte zusätzlich. Viele fragen sich: Was müssen wir wissen? Wann müssen wir handeln? Wie können wir sicherstellen, dass wir im Notfall die richtige Entscheidung treffen?

Die Pflicht der Lehrkräfte, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten, ist gesetzlich verankert und wird durch Gerichtsurteile immer wieder bekräftigt. So stellte der Bundesgerichtshof im Fall aus Wiesbaden klar, dass von Sportlehrer:innen beispielsweise mehr Erste-Hilfe-Kenntnisse erwartet werden als von unbeteiligten Personen, die zufällig zu einem Unfall kommen. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass Lehrkräfte eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Schüler:innen tragen. Sie haben die Amtspflicht, gesundheitliche Gefahren abzuwenden und notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.

In der Praxis stellt sich jedoch häufig die Frage, ob Lehrkräfte im Ernstfall tatsächlich ausreichend vorbereitet sind, um angemessen zu reagieren. Obwohl sie regelmäßig an Erste-Hilfe-Kursen teilnehmen müssen, fühlen sich viele unsicher, wenn es um lebensbedrohliche Notfälle geht. Doch die Vorstellung, bei einem bewusstlosen Schüler Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen zu müssen, bereitet einigen Lehrkräften Unbehagen.

Was müssen Lehrkräfte wissen und können?

Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Lehrkräfte beherrschen sollten, umfassen die stabile Seitenlage, die Herz-Lungen-Wiederbelebung, die Anwendung eines Defibrillators sowie grundlegende Wundversorgungstechniken. Insbesondere im Sport- oder Technikunterricht kann es leicht zu Verletzungen oder offenen Wunden kommen, mit denen man als Lehrkraft umgehen können sollte. Dafür sollte man beispielsweise auch wissen, wo man den nächsten Erste-Hilfe-Kasten finden kann, um schnellstmöglich helfen zu können. Praktische Anleitungen, wie ihr in bestimmten Fällen handeln solltet, findet ihr unter anderem auf der Seite des DRK.

Während die meisten Lehrer:innen mit der Wundversorgung oder dem Befördern in die stabile Seitenlage keine Probleme haben, haben einige Hemmungen und Sorge davor, wie sie im Falle einer Wiederbelebung zu reagieren haben. Wiederbelebungsmaßnahmen sind ein entscheidender Teil der Erste-Hilfe-Ausbildung, werden aber in vielen Kursen nur oberflächlich behandelt. Die Übung wird manchmal nur ein- oder zweimal durchgeführt, und dann bleibt es bei der Theorie. Doch gerade solche lebensrettenden Maßnahmen müssen regelmäßig geübt werden, bis sie routiniert ablaufen können. In einem echten Notfall bleibt keine Zeit für Unsicherheiten oder langes Nachdenken – die richtige Technik muss sofort angewendet werden. Daher empfiehlt es sich, die Abläufe häufiger zu wiederholen, als nur alle paar Jahre im Rahmen von Erste-Hilfe-Kursen.

Erste-Hilfe-Kurse für Lehrkräfte und Kostenübernahme

In Deutschland sind Lehrkräfte verpflichtet, regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse zu besuchen. Dies ist in den Schulgesetzen der Bundesländer sowie in den Vorgaben der Unfallversicherungsträger festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt, dass jede Lehrkraft mindestens alle zwei Jahre eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse durchlaufen sollte​. In der Regel übernehmen die Unfallversicherungsträger die Kosten, allerdings müssen die länderspezifischen Regelungen beachtet werden​.

Die DGUV betont in ihren Richtlinien zur Ersten Hilfe in Schulen außerdem, dass die Schulleitung sicherstellen muss, dass genügend qualifizierte Ersthelfer:innen im schulischen Umfeld vorhanden sind. Mindestens 20 Prozent des pädagogischen Personals sollten regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden, insbesondere Lehrkräfte, die Sportunterricht oder naturwissenschaftlich-technische Fächer unterrichten​. Die Verantwortung liegt also nicht nur bei den Lehrkräften selbst, sondern auch bei den Schulleitungen, die sicherstellen müssen, dass die Schulen gut auf Notfälle vorbereitet sind.

Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern

Nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Schüler:innen sollten in die Erste-Hilfe-Ausbildung einbezogen werden. Die Ärztekammer Niedersachsen forderte Anfang des Jahres, dass ab der siebten Klasse verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse in den Lehrplan aufgenommen werden. Die Idee dahinter ist, dass gerade junge Menschen, die frühzeitig an lebensrettende Maßnahmen herangeführt werden, diese im Ernstfall selbstsicher anwenden können. Je früher Erste Hilfe trainiert wird, desto größer ist die Chance, dass diese Fähigkeiten im Notfall schnell und richtig eingesetzt werden können.

Besonders in Situationen, in denen keine Lehrkraft unmittelbar vor Ort ist, können solche Kenntnisse lebensrettend sein. Ein Beispiel hierfür ist der Fall in Hannover, bei dem die Mitschüler:innen einer kollabierten 16-Jährigen den Notruf absetzten​. Hier zeigt sich, dass selbst einfache Maßnahmen, wie das schnelle Alarmieren von Rettungskräften, eine entscheidende Rolle spielen können.

In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Bayern gibt es bereits entsprechende Programme, die auf eine flächendeckende Erste-Hilfe-Ausbildung abzielen. Andere Länder wie Niedersachsen hinken jedoch noch hinterher, obwohl es dort Gespräche mit Hilfsorganisationen über eine bessere Verankerung der Erste-Hilfe-Ausbildung im Schulalltag gibt​. Darüber hinaus bietet es sich an, die Kurse in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, damit die Jugendlichen ihre Fähigkeiten vertiefen und festigen können. Im Idealfall wird Erste Hilfe zu einem festen Bestandteil des Lehrplans, sodass Schüler:innen in regelmäßigen Abständen mit den wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen vertraut gemacht werden. Eine jährliche Auffrischung könnte beispielsweise im Rahmen von Projekttagen oder als fester Bestandteil des Sportunterrichts integriert werden.

Erste Hilfe als wichtiger Bestandteil des Schulalltags

Durch eine breite Vermittlung von Erste-Hilfe-Kenntnissen – sowohl bei Lehrkräften als auch bei Schüler:innen – kann nicht nur die Sicherheit in Schulen erhöht, sondern auch das Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage gestärkt werden. Die regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Fähigkeiten sowie die Integration in den Lehrplan sind wichtig, um das Gelernte auch im Notfall sicher und schnell anwenden zu können.

In Zukunft sollte Erste Hilfe in der Schule als ebenso wichtig angesehen werden wie andere Fächer. Schließlich geht es hier nicht nur um theoretisches Wissen, sondern um die Fähigkeit, im Ernstfall Leben zu retten – eine Fähigkeit, die für jeden Menschen, ob Lehrkraft oder Schüler:in, von unschätzbarem Wert ist.

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