Tag der Kinderrechte: Wie wir Kinder in der digitalen Welt stärken können

Mädchen steht in einem dunklen Raum vor einem Tablet und hält den Zeigefinger an die Lippen

Schutz für Kinder – auch im digitalen Raum: Ein neues Kapitel der Verantwortung (Quelle: Canva)

Der 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. Vor 35 Jahren wurde an diesem Tag die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verabschiedet, ein Meilenstein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dennoch ist die Lebensrealität vieler Mädchen und Jungen, auch in Deutschland, noch weit von den festgelegten Zielen entfernt. 

Gerade in einer zunehmend digitalisierten Welt, welche die Lebenswelt von Kindern tagtäglich prägt, ist die Übertragung von Rechten in den digitalen Raum von großer Bedeutung. Kinder kommen schon früh mit digitalen Medien in Berührung, weshalb es unerlässlich ist, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen und zu stärken. Diese müssen als Ausdruck ihrer Würde verstanden und konsequent gewahrt werden – online wie offline. Auch der Soziologe und Pädagoge Jörg Maywald betont die Bedeutung der Rechte von Kindern. “Kinderrechte müssen nicht erworben oder verdient werden, sie sind nicht abhängig von bestimmten Eigenschaften des Kindes, sondern unmittelbarer Ausdruck der jedem jungen Menschen innewohnenden menschlichen Würde”, so Maywald. 

Um die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswelten von Kindern zu verstehen, ist ein klares Verständnis der Begriffe “Kind” und “digitale Welt” notwendig. Nach der Definition der UN-Kinderrechtskonvention ist ein Kind jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die digitale Welt umfasst weit mehr als nur das Internet: Sie beschreibt die Gesamtheit der stetig wachsenden digitalen Angebote. Dazu gehören Inhalte, Programme und Dienste sowohl kommerzieller als auch öffentlicher Institutionen. Darunter fallen vernetzte Technologien wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), das Internet, das World Wide Web, mobile Geräte, soziale Netzwerke, Apps, elektronische Datenbanken, Big Data, das Internet der Dinge sowie Online-Spiele und Plattformen der Informationsgesellschaft. Demnach schließt die digitale Welt sämtliche technische Entwicklungen ein, die den Zugang zur digitalen Umgebung ermöglichen oder deren Nutzung unterstützen.

Herausforderungen im digitalen Raum: Schutzlücken und Handlungsbedarf

Die KIM-Studie 2021 zeigt, dass zwar 72 Prozent der Eltern befürchten, ihre Kinder könnten mit ungeeigneten Inhalten in Berührung kommen, aber nur ein Viertel der Befragten technische Schutzmaßnahmen wie kindgerechte Konten nutzen. Oft fehlt es hier an Wissen über geeignete Schutzmöglichkeiten. Deshalb ist es entscheidend, sowohl Kinder als auch Erziehungsberechtigte über Rechte und Sicherheitsmaßnahmen in der digitalen Welt aufzuklären. 

Um die Risiken für Kinder im digitalen Raum besser zu verstehen, ist es hilfreich, die Gefährdungen in drei Hauptkategorien einzuteilen. Die erste Kategorie sind die Risiken durch konfrontierende Inhalte: Diese entstehen, wenn Kinder und Jugendliche mit schädlichen oder ungeeigneten Inhalten in Kontakt kommen. Beispiele dafür sind extremistische Propaganda, altersunangemessene Darstellungen sexueller Inhalte, Gewalt, gezielte Desinformation oder Verschwörungstheorien. Auch die Verbreitung gesundheitsgefährdender Inhalte wie Pro-Ana/Pro-Mia-Seiten, Suizidforen oder die sexualisierte Darstellung von Minderjährigen zählen dazu.

Die zweite Kategorie sind Risiken durch schädliche Interaktionen: Hierbei handelt es sich um Gefahren, die durch den Kontakt mit anderen Nutzer:innen entstehen können. Beispiele sind Cybergrooming, Cybermobbing, Cyberstalking, die unerlaubte Verbreitung intimer Inhalte, schädliche Fake-Accounts, Identitätsdiebstahl oder Doxing, bei dem persönliche Daten veröffentlicht werden, um die Betroffenen öffentlich bloßzustellen (Lehrer News berichtete).

Die dritte Kategorie sind die Risiken, die mit der Nutzung digitaler Angebote verbunden sind: Diese betreffen den Umgang mit digitalen Diensten und deren Gestaltung. Beispiele sind versteckte Kostenfallen, vorgetäuschte Glücksspielangebote, übermäßige Mediennutzung bis hin zur Internetsucht, intransparente algorithmische Empfehlungssysteme, missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten, exzessive Selbstdarstellung und unklare oder unverständliche Nutzungsbedingungen. 

Diese Kategorien verdeutlichen die unterschiedlichen Gefahren, denen Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt ausgesetzt sein können, und unterstreichen die Notwendigkeit gezielter Schutzmaßnahmen. Um junge Menschen vor diesen Gefahren zu schützen, gibt es zahlreiche Regelungen und Schutzmaßnahmen. Die Prämisse: Kinder und Jugendliche werden dadurch oft von digitalen Angeboten ausgeschlossen, was einerseits notwendig sein kann, andererseits jedoch wichtige Aspekte wie Förderung und Teilhabe vernachlässigt. Eine ausgewogene Betrachtung von Schutz und Teilhabe ist daher unerlässlich. Medienbildung spielt dabei eine entscheidende Rolle: Indem junge Menschen über Chancen und Risiken im Internet aufgeklärt werden, können sie dazu befähigt werden, sich sicherer in der digitalen Welt zu bewegen (Lehrer News berichtete).

Kinderrechte stärken: Verantwortung von uns allen

Gemäß der UN-KRK liegt die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Kinderrechte bei den Vertragsstaaten. In Deutschland ist es Aufgabe der Bundesregierung, sicherzustellen, dass alle Akteur:innen – also Erwachsene, Institutionen, Unternehmen, Behörden oder Organisationen – die Kinderrechte achten und das Wohl des Kindes stets an erster Stelle steht. Gleichzeitig sind auch die Bundesländer und Kommunen verpflichtet, die UN-KRK in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Neben staatlichen Stellen spielen auch Anbieter:innen von Medieninhalten, Betreiber:innen von Plattformen, Gerätehersteller sowie die Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle. Ebenso sind Erziehungsberechtigte, Fachkräfte und die Nutzer:innen selbst in der Pflicht, zur Verwirklichung der Kinderrechte beizutragen. Der Staat muss die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Beteiligten die Kinderrechte kennen und aktiv fördern können.

Ein entscheidender Aspekt ist, dass Kinderrechte international gelten und in nahezu allen Ländern der Welt anerkannt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder unabhängig von ihrem Wohnort grundsätzlich die gleichen Rechte haben. Schwieriger wird es allerdings, wenn die nationalen Gesetze zur Umsetzung der Kinderrechte der jeweiligen Länder stark voneinander abweichen. Eine gemeinsame internationale Gesetzgebung könnte daher helfen, den Schutz der Kinderrechte weltweit zu stärken. Eine besondere Herausforderung stellt beispielsweise die Haltung der USA dar, die als einziges Land der Welt nicht Teil der Kinderrechtskonvention ist. Da viele der meistgenutzten digitalen Plattformen von dort stammen und den dortigen Regelungen unterliegen, erschwert dies eine international einheitliche Durchsetzung der Kinderrechte.

Die internationale Perspektive auf Kinderrechte zeigt, wie wichtig es ist, sowohl globale Standards zu setzen als auch nationale Besonderheiten zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kommt der Umsetzung konkreter Maßnahmen, wie der seit diesem Jahr eingerichteten “Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten” (KidD), eine besondere Bedeutung zu. Diese Institution setzt den europäischen Digital Services Act (DSA) um und entwickelt präventive Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt besser zu schützen. Ziel ist es, ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz bei der Nutzung digitaler Angebote zu gewährleisten und damit das Recht der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung im digitalen Raum zu stärken.

Die unabhängige Stelle KidD überprüft deshalb digitale Dienste, die gesetzlich verpflichtet sind, Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Die zentralen Anforderungen umfassen beispielsweise die Alterskennzeichnung, Altersverifikation, der Hinweis auf unabhängige Beratungsangebote, sichere Voreinstellungen oder das Meldesystem. Durch diese Maßnahmen sollen Risiken minimiert und eine sichere, altersgerechte Nutzung digitaler Angebote gewährleistet werden.

Zentrale Kinderrechte in der digitalen Welt: Die Rolle von Pädagog:innen

Kinder haben gemäß der UN-KRK zahlreiche Rechte, die in der digitalen Welt von besonderer Relevanz sind. Dazu gehören der Zugang zu Medien, der Schutz von Daten und Privatsphäre, der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Recht auf Vereinigung und friedliche Versammlung, Teilhabe, Spiel, Bildung und Medienkompetenz. Zusammengefasst: Fast alle Kinderrechte sind auch im digitalen Raum relevant.

Die zunehmende Digitalisierung und mediale Durchdringung des Alltags junger Menschen beeinflussen also nahezu alle Bereiche der Kinderrechtskonvention. Um den spezifischen Anforderungen des digitalen Umfelds gerecht zu werden, hat der UN-KRK in Zusammenarbeit mit Kinderrechtsorganisationen und Fachleuten die 25. Allgemeine Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld (2021) veröffentlicht. Diese enthält Empfehlungen für gesetzliche, politische und praktische Maßnahmen, um die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld umfassend zu fördern, zu schützen und zu verwirklichen.

Sechs zentrale Rechte der UN-KRK spielen im digitalen Raum eine besonders wichtige Rolle: der Zugang zu Informationen, Meinungsfreiheit, Teilhabe, Datenschutz, Bildung sowie Schutz und Sicherheit. Besonders letzteres erfordert besondere Aufmerksamkeit, da Kinder viele Gefahren nicht erkennen und auf Schutz angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, sie über Risiken aufzuklären und ihnen Fähigkeiten zur Gefahrenprävention zu vermitteln.

Recht auf Bildung und Medienkompetenz

Artikel 28 der UN-KRK garantiert jedem Kind das uneingeschränkte Recht auf Bildung. Bildung bedeutet dabei nicht nur den Zugang zu Wissen, sondern auch die aktive Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt. Digitale Medien und Technologien sind heute ein zentraler Bestandteil des Alltags fast aller Kinder in Deutschland und sollten daher selbstverständlich in die Bildungsarbeit integriert werden. Sie sollen lernen, wie digitale Werkzeuge ihre Fähigkeiten und ihr Wissen erweitern und ihren Erfahrungsraum bereichern können. Medien dienen dabei als Hilfsmittel, mit denen Kinder die Welt erkunden und neue Zusammenhänge entdecken können.

Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte spielen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie Kinder dabei unterstützen, digitale Medien zu reflektieren und selbstbewusst sowie aktiv zu nutzen. Auch wenn nicht jede Person technikaffin ist und einige vielleicht noch unsicher im Umgang mit digitalen Geräten sind, ist das kein Hindernis: Mit Offenheit und Neugier können Pädagog:innen gemeinsam mit den Kindern herausfinden, wie digitale Technologien sinnvoll in den Bildungsprozess eingebunden werden. 

Recht auf Zugang zu den Medien

Das Recht auf Bildung beinhaltet auch das Recht auf Zugang zu Ressourcen, einschließlich digitaler Medien. Artikel 17 der UN-KRK betont, dass jedes Kind das Recht auf gleichen und uneingeschränkten Zugang zu Medien hat. Das bedeutet, dass Kinder unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sozialem Status, Geschlecht oder anderen Merkmalen die Möglichkeit haben sollen, digitale Technologien zu nutzen. Damit ist die Frage, ob Kinder Zugang zu digitalen Medien erhalten sollten, eigentlich hinfällig. Stattdessen geht es darum, wie dieser Zugang gestaltet werden kann.

Für viele Bildungseinrichtungen stellt die Anschaffung von Tablets, Laptops, Smartphones oder Digitalkameras eine finanzielle Herausforderung dar. Hat man sich jedoch für die Anschaffung entschieden, stellt sich oft die Frage, wie und in welchem Umfang die Kinder diese Geräte nutzen dürfen. Jede Einrichtung muss ihren eigenen Ansatz finden, um den Kindern einen altersgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten zu ermöglichen, ohne dabei ihren Schutz zu vernachlässigen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, klare Regeln aufzustellen, welche die Grundlage und den Rahmen für die Nutzung bilden. Weitere wichtige Punkte sollten ebenfalls geklärt werden: Dürfen die Geräte allein oder nur zu zweit oder in kleinen Gruppen genutzt werden? Ist die Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft erforderlich oder können die Kinder auch selbstständig mit den Geräten arbeiten? 

Auch kreative Ansätze können helfen, den Umgang mit den Geräten besser zu organisieren. So könnten Kinder zu “Geräteexpert:innen” ausgebildet werden und durch einen “Tabletpass” die Möglichkeit erhalten, das Gerät auch eigenständig zu nutzen. Diese Expert:innen können außerdem weniger erfahrene Kinder bei der Nutzung unterstützen, indem sie Funktionen oder Apps erklären. Solche Lösungen fördern nicht nur den verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten, sondern auch die Zusammenarbeit und das Lernen in der Gruppe.

Falls die Einrichtung keine digitalen Geräte anschaffen kann, gibt es dennoch Möglichkeiten, Kindern den Zugang zu digitalen Medien zu ermöglichen. Regelmäßige Besuche in Bibliotheken, die oft mit digitalen Geräten und Internetzugang ausgestattet sind, bieten eine Alternative. So können Kinder digitale Medien kennenlernen und nutzen, auch ohne, dass die Einrichtung selbst in die Anschaffung investieren muss. 

Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

Laut UN-KRK hat jedes Kind das Recht, seine Meinung frei zu äußern – sowohl offline als auch online. Um sich eine eigene Meinung bilden und diese äußern zu können, benötigen Kinder ebenso wie Erwachsene Zugang zu verlässlichen Informationen. Dieses Recht umfasst daher auch die Möglichkeit, sich auf verschiedenen Wegen, einschließlich digitaler Kanäle und über Landesgrenzen hinweg, zu informieren (Artikel 13 UN-KRK). Kinder haben also das Recht, das Internet und digitale Geräte zu nutzen, um sich Wissen anzueignen und sich zu bilden.

Pädagogische Fachkräfte können Kinder dabei unterstützen, indem sie ihnen kindgerechte Suchmaschinen für die Recherchen zur Verfügung stellen und erklären, wie das Internet funktioniert und welche Möglichkeiten es bietet. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Kinder lernen, sich auch in der anonymen digitalen Welt respektvoll miteinander umzugehen. Diskriminierungen oder Beleidigungen anderer sind weder online noch offline akzeptabel. Ebenso sollten Kinder lernen, wie sie sich vor Risiken wie Cybermobbing schützen und wie sie sich in problematischen Situationen Hilfe holen können (Materialien dazu z. B. bei klicksafe).

Recht auf Versammlung und Vereinigung

Kinder haben das Recht, sich mit anderen zu vernetzen und sich friedlich zu versammeln (Artikel 15 der UN-KRK). Dieses Recht gilt auch im digitalen Raum, zum Beispiel in sozialen Netzwerken und anderen Kommunikationsplattformen. Damit Kinder diese Möglichkeiten sicher nutzen können, braucht es speziell entwickelte soziale Netzwerke, die sowohl kindgerecht sind als auch ausreichende Sicherheitsvorkehrungen und damit ein hohes Schutzniveau bieten. Derzeit gibt es jedoch kaum Social-Media-Plattformen oder Messenger-Dienste, die sowohl den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen als auch Kindern eine sichere und eigenständige Nutzung ermöglichen.

Einige internationale Plattformen wie Spotlite (USA), PlayKids Talk (Brasilien), Go Bubble (Großbritannien) oder Messenger Kids (USA) bieten zwar kindgerechte Funktionen an, sind aber für den Einsatz in deutschen Bildungseinrichtungen nicht geeignet. Ihre Datenserver befinden sich außerhalb Europas, was den deutschen Datenschutzstandards widerspricht. Zudem sind die Plattformen in der Regel nur in englischer Sprache verfügbar.

Recht auf Privatsphäre, Sicherheit und Schutz

Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, das sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt gewahrt und geschützt werden muss. Dieses Recht wird durch gesetzliche Bestimmungen untermauert, die Eingriffe in das Privatleben und die Persönlichkeitsrechte von Kindern untersagen (Artikel 16 der UN-KRK). Beispielsweise stellt die Veröffentlichung eines Fotos ohne die Zustimmung des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertretung eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Um solche Rechte zu schützen, sind gesetzliche Vorgaben, wie die Einholung einer Einwilligung, unerlässlich. Im digitalen Raum kann die Wahrung der Privatsphäre nur durch umfassende Datenschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Personenbezogene Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden. 

Bei allen Bemühungen um den Schutz der Privatsphäre und der Rechte von Kindern steht eines im Mittelpunkt: das Wohl des Kindes. Es muss also sichergestellt werden, dass Kinder in allen Lebensbereichen, auch im digitalen Umfeld, vor Gewalt und Diskriminierung geschützt werden. Dies erfordert nicht nur gesetzliche Regelungen und technische Schutzmaßnahmen, die dem Entwicklungsstand der Kinder gerecht sind, sondern auch die Förderung ihrer Medienkompetenz. Erziehungsberechtigte und pädagogische Fachkräfte tragen die Verantwortung, Kinder dabei zu unterstützen, sich sicher und verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu bewegen. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Gesetzgebers, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz und die Befähigung von Kindern zu schaffen.

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