Mehr als 500 Euro Unterschied: So viel verdienen Lehrkräfte in verschiedenen Bundesländern

Von
Margerita Wolf
|
17
.
October 2023
|
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Mehr als 500 Euro Unterschied: So viel verdienen Lehrkräfte in verschiedenen Bundesländern

Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung, oder? Warum Lehrkräfte in Bayern für dieselbe Anstellung fast 550 Euro mehr bekommen als ihre Kolleg:innen in Rheinland-Pfalz (Quelle: Pixabay)

Bildung ist Ländersache – das besagt das Kooperationsverbot im Grundgesetz. Dazu gehört auch die Bezahlung der Lehrer:innen in Schulen und Hochschulen. Lohn und Karrierechancen werden davon bestimmt, wo und wen Lehrkräfte unterrichten. Die Höhe der Besoldung ist in der Regel durch die Gruppen A12 und A13 und die vorangegangene Berufserfahrung festgelegt und kann sich an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien und Hochschulen unterscheiden. Doch nicht bloß die Schulform ist relevant, auch der Ort ist  ausschlaggebend für die Höhe des Bruttogehalts.

Bayern, Brandenburg und Baden-Württemberg an der Spitze

Früher sah es in den meisten Ländern ähnlich aus: Mit der niedrigeren Besoldungsgruppe A12 für verbeamtete Lehrkräfte und der Entgeltgruppe E11 für Angestellte standen insbesondere Grundschullehrer:innen hinten an. Durch den zunehmenden Lehrkräftemangel stieg neben dem Bedarf auch die Bezahlung für viele Unterrichtende. Heutzutage hat sich die Lage ein gutes Stück verbessert, da sie in immer mehr Ländern den Gymnasial- und Berufsschullehrer:innen in der Gruppe A13 (bzw. E13 für Angestellte) gleichgestellt werden. Dennoch gibt es klare Unterschiede in der Bezahlung. Mit teils eklatanten Unterschieden!

Im Folgenden haben wir für euch einen Vergleich der Bundesländer beim Einstiegsgehalt von verbeamteten Lehrkräften mit aktuellen Daten des öffentlichen Dienstes aufbereitet:
In Grün markiert sind die höchsten Einstiegsgehälter, in Rot markiert die niedrigsten.

Einstiegsgehälter von verbeamteten Lehrern je nach Bundesland 2023 (Zusammenfassung & Originalquelle)


Mit 551,70 Euro brutto sind A13 Lehrkräfte in Bayern für dieselbe Anstellung zu Beschäftigungsbeginn um einiges besser bezahlt als Lehrer:innen in Rheinland-Pfalz. Dieser Betrag ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern ein grober Richtwert. Es muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass sich die verschiedenen Bundesländer hinsichtlich ihrer Pflichtstundenzahl, den Arbeitszeitmodellen und den schulischen Aufgabenbereichen stark unterscheiden, wodurch ein detaillierter Vergleich schwer möglich ist. Zudem sind weitere Faktoren für die genaue Bestimmung der Besoldungshöhe wichtig.

Auch Familienstand, Berufserfahrung und Art des Beschäftigungsverhältnisses spielen eine Rolle

Auch der Familienstand der Lehrkräfte ist hier zu betrachten. So bekommen verheiratete oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindende Lehrer:innen einen ehegattenbezogenen Anteil im Familienzuschlag. Dazu gehören auch verwitwete oder geschiedene, zur Unterhaltszahlung verpflichtete Lehrkräfte. Ledige Besoldungsberechtigte erhalten in der Regel keinen Familienzuschlag. Ob die Berechtigung auf euch zutrifft und wie viel Zuschlag ihr erhalten könnt, variiert von Bundesland zu Bundesland. Genauere Informationen und Regelungen hierzu findet ihr auf der jeweiligen Webseite eures Landesamtes für Besoldung und Versorgung. 

Insbesondere für eure Kinder könnt ihr, insofern ihr verbeamtet seid, weitere Zuschläge im Rahmen des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags erhalten, die ab dem dritten Kind sogar ziemlich großzügig ausfallen können. Der dbb hat eine Zusammenstellung von Besoldungstabellen der jeweiligen Bundesländer hochgeladen, in denen die genauen Zahlen der Familienzuschläge in den letzten vier bis fünf Jahren enthalten sind. In der Regel müssen für die Gewährung dieser Zuschläge entsprechende Unterlagen eingereicht werden, bevor die Auszahlung der Zuschläge erfolgen kann. Die Anträge hierzu findet ihr ebenfalls auf den zuständigen Webseiten der Landesämter.

Auch die vorangegangene Berufserfahrung kann Einfluss auf die Höhe eurer Besoldung haben. Die oben abgebildete Tabelle bietet euch lediglich einen Überblick über das Einstiegsgehalt in den Bundesländern, doch sofern ihr im Laufe eurer Karriere schon Berufserfahrung im Lehrerdasein gesammelt habt, wird diese auch bei der Auszahlung eures Gehalts mit einbezogen. Allgemein gilt, dass zu Beginn die Bezahlung im Zyklus von drei Jahren automatisch steigt. Nach drei Erhöhungen folgen die nächsten im Zyklus von vier Jahren, bis im Regelfall nach 28 Jahren die höchste Erfahrungsstufe innerhalb einer Besoldungsgruppe erreicht wird. Das Stufensystem gibt es  sowohl bei verbeamteten als auch angestellten Lehrkräften und kann je nach Bundesland variieren.

Ob man verbeamtet oder tariflich angestellt ist, macht vermutlich den größten Unterschied beim Nettogehalt aus. Anders als bei den Beamten werden angestellte Lehrkräfte gemäß dem Tarifvertrag der jeweiligen Länder (TV-L) vergütet. Zudem erfolgen Abzüge im Rahmen der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die den Beamt:innen erspart bleiben. Die Anstellung erfolgt in Deutschland einheitlich, mit Ausnahme von Hessen, das einheitliche Regelungen für die Lehrkräftevergütung hat, gemäß einzelner Erfahrungsstufen, die die Höhe des Gehalts festlegen. In Berlin und Sachsen, wo ausschließlich angestellte Lehrer:innen unterrichten, gibt es beispielsweise die Unterschiede zwischen den Erfahrungsstufen 5 in Berlin und 2 in Sachsen fürs Einstiegsgehalt. Kindergeldzulagen gibt es für Tarifangestellte nicht. Dies verdeutlicht unter anderem die finanziellen Unterschiede für Lehrkräfte der beiden Bundesländer, zeigt aber auch die problematische Situation auf, die politisch angegangen werden muss, um eine gerechte Bezahlung für alle Lehrkräfte zu gewährleisten.

Obwohl es einheitliche Richtlinien für die Bezahlung von Lehrkräften gibt, kann das Gehalt abhängig von Bundesland, Familienstand, Berufserfahrung und Beschäftigungsverhältnis um einiges von dem der Kolleg:innen abweichen. Eine weitere Übersicht zu diesem Thema bietet euch der aktuelle Besoldungsreport der DGB, der die Unterschiede der Besoldungsgruppen A7, A9 und A13 eines:r ledigen und kinderlosen Beamt:in darstellt. Vor den Folgen der Besoldungsunterschiede, die ebenfalls bei Richter:innen und Staatsanwält:innen von Bedeutung sind, warnt auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Andreas Voßkuhle: „Sie werden mittelfristig zu einem unterschiedlichen Leistungsniveau innerhalb der Verwaltung und der Justiz führen. Die guten Leute gehen dahin, wo am meisten bezahlt wird.“ 

Was denkt ihr über das Thema? Schreibt es uns gerne in die Kommentare.

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