Dienstherr muss seiner Verantwortung besser gerecht werden / „KI wird Lehrkräftemangel weder heute noch morgen beheben!“
13.12.2024. Anlässlich der 2. Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) drängt der Deutsche Philologenverband (DPhV) im Zusammenhang mit dem Digitalpakt auch auf notwendige Nachbesserungen bei den Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zu Künstlicher Intelligenz (KI). DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing sagt: „Die KI-Handlungsempfehlungen weisen vor allem Ideen für die Länder auf. Sie zeigen aber zu wenig auf, wie und wann Länder, KMK und Bundesbildungsministerium (BMBF) mit bereichsspezifischer Bildungs-KI konkret ihre diesbezügliche Verantwortung in der schulischen Bildung gestalten werden. Es wird lediglich formuliert, dass ‚die Bemühungen der Länder darauf abzielen, ein hoheitlich betriebenes, datenschutzkonformes, für pädagogische Zwecke trainiertes und damit didaktisch besonders zielführendes Large Language Model für den schulischen Bildungsbereich bereitzustellen.‘ Wie aber sehen die nächsten Umsetzungsschritte aus? Da sehen wir noch viel zu wenig! Die zentrale Frage ist: Wie kann KI in der Schuladministration einerseits und Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern andererseits beim Lehren und Lernen helfen? Insbesondere der Aspekt der datenschutzkonformen KI-Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ist sehr schwach ausgearbeitet. Ich würde mir wünschen, dass man sich hier auf den Gedanken konzentriert, Schülerinnen und Schüler bei Verstehensprozessen zu unterstützen – das ist doch eigentlich der Bildungsauftrag der Schule.“
Der DPhV erkennt die Potentiale von datenschutzkonformen KI-gestützten Systemen durchaus an, etwa zur individualisierten Förderung der spezifischen Lernprozesse der Schülerinnen und Schülern sowie zur Entlastung von Lehrkräften. Lin-Klitzing: „Wichtig ist, dass diese Potentiale von KI nicht zu Fantasien beim benötigten Einstellungsbedarf des Lehrpersonals führen. KI wird den Lehrkräftemangel weder heute noch morgen beheben!“
Aus Sicht des DPhV haben die meisten Kultusministerien ihre Aufgaben als Dienstherrn noch nicht erfüllt: Im Rahmen des Digitalpakts gibt es nach wie vor keine verbindlichen Mindeststandards für die digitale Ausstattung der Schulen und die Sicherstellung des administrativen Supports der schulischen IT-Infrastruktur. Mindeststandards sichern die Ausführung durch die dafür zuständigen kommunalen Schulträger. Gibt es sie nicht, werden Ungleichheiten in der Ausstattung und Mehrarbeit für die Lehrkräfte provoziert. Diese bestehende Baustelle sei nicht bearbeitet.
Der DPhV unterstützt darüber hinaus die vom dbb beamtenbund und tarifunion im „Positionspapier zum Einsatz Künstlicher Intelligenz“ formulierten Forderungen. Die Kultusministerien seien als Dienstherrn dafür zuständig, die notwendigen Rahmenbedingungen für einen angemessenen und verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Schule zu schaffen und entsprechende Rechts- und Handlungssicherheit für die Lehrenden im Falle der Nutzung KI-gestützter Lehr- und Lernsoftware zu gewährleisten. Hinsichtlich der pädagogischen Verantwortung bleibt es eine unverzichtbare Grundregel, dass die Entscheidung über Lernsettings und Bewertungen weiterhin in der Hoheit der Lehrkräfte liegt.