Sabine Döring klagt gegen das Bildungsministerium, um sich künftig öffentlich zur Fördermittel-Affäre äußern zu dürfen (Quelle: BMBF)
Berlin. Die entlassene Staatssekretärin Sabine Döring möchte sich zur Fördermittel-Affäre öffentlich äußern und hat deshalb Klage gegen das Bildungsministerium unter der Leitung ihrer ehemaligen Chefin Bettina Stark-Watzinger (FDP) eingereicht.
Auslöser war die Entlassung von Döring im Zusammenhang mit der Fördermittel-Affäre. Nachdem Stark-Watzinger aufgrund der Prüfung der Streichung von Fördergeldern für kritische Hochschullehrer:innen zum Rücktritt aufgefordert wurde, entließ diese als Reaktion die Staatssekretärin. Viele vermuteten damals, dass Döring als klassisches “Bauernopfer” dienen sollte (Lehrer News berichtete).
Die Union erhöhte nun den Druck auf die Bildungsministerin und forderte eine umfassende Aufklärung der Thematik. Die Unionsbundestagsfraktion verlangt in diesem Zusammenhang eine Aussage der entlassenen Staatssekretärin vor dem Bundestagsbildungsausschuss, um mehr Klarheit bezüglich der Fördermittel-Affäre zu schaffen. Ungeklärt ist weiterhin der genaue Grund, warum Döring entlassen wurde. Ebenso ist klärungsbedürftig, welche Rolle Stark-Watzinger dabei spielte und wann sie über die Vorgänge informiert wurde. Durch die Aussage könnten somit einige offene Fragen beantwortet werden.
Döring hat selbst angekündigt, Stellung beziehen und sich öffentlich äußern zu wollen. Deshalb klagt sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Ministerium. “Die Perspektive von Frau Prof. Dr. Sabine Döring kann einen maßgeblichen Beitrag zur vollständigen Aufarbeitung der im Raume stehenden Vorwürfe und der weiterhin offenen Fragen leisten”, heißt es in einem Schreiben von Thomas Jarzombek (CDU) an Bildungsstaatssekretär Mario Brandenburg (FDP), das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt. “Es ist notwendig, dass auch Frau Prof. Döring ihre Sichtweise darstellen kann. Wenn es nichts zu verbergen gibt, sollte das keine Herausforderung für @BMBF_Bund und @starkwatzinger sein, dies zu erlauben”, äußerte sich Jarzombek zudem auf X.
Zuvor wurde Döring eine öffentliche Äußerung zur Fördermittel-Affäre vom Ministerium untersagt. Laut Paragraf 67 und 68 des Bundesbeamtengesetzes ist es Beamt:innen ohne Genehmigung des Dienstherrn nicht erlaubt, außergerichtlich auszusagen oder Erklärungen abzugeben. Das Ministerium hatte Döring im Falle einer Missachtung der Verschwiegenheitspflicht mit Disziplinarmaßnahmen gedroht. Auch wenn das Ministerium solche Maßnahmen nach der Beendigung des Dienstverhältnisses veranlassen darf, ist fraglich, warum einerseits eine Aussage untersagt wird und andererseits seit Wochen von einer umfassenden und transparenten Aufarbeitung der Fördermittel-Affäre die Rede ist.