2.500 Lehrer streiken vor dem Reichstagsgebäude in Berlin (Quelle: Twitter)
Berlin. Am 25. November haben mehr als 2500 Lehrkräfte an einem Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen. Die Lehrkräfte fordern damit zum sechsten Mal einen Tarifvertrag für kleinere Klassen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Mit einem Tarifvertrag soll das zahlenmäßige Verhältnis von Schüler:innen zu Lehrkräften und damit die Klassengröße verbindlich geregelt werden.
„Hätte die Koalition ihr Versprechen gehalten und wie vereinbart ab 2018 jedes Jahr 2.000 Lehrkräfte ausgebildet, hätten wir zum neuen Schuljahr grob gerechnet rund 6.600 Lehrkräfte mehr. Unsere Forderung nach kleineren Klassen könnte problemlos erfüllt werden!“ sagte Anne Albers, Leiterin des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik bei der GEW. „Die Solidarität von Eltern und Schüler:innen zeigt, wie sehr sich unsere Stadtgesellschaft bessere Bedingungen in den Schulen wünscht!“, so Albers weiter. „Jede Partei, die im Februar ins Rote Rathaus einziehen will, muss sich dieser berechtigten Forderung annehmen. Gute Bildung muss endlich Priorität haben“. Die GEW BERLIN fordert konkret kleinere Schulklassen, in Grundschulen soll die Zahl der Schüler:innen auf 19 statt 24 Schüler:innen reduziert werden. In Jahrgangsstufe 7 sollen laut Forderung der GEW nicht mehr als 21, in der Jahrgangsstufe acht nur noch 13 maximal 24 Jugendliche die Klassen füllen. An Berufsschulen sollen es nach dem Willen der GEW maximal 21 Jugendliche pro Klasse sein. Zudem setzt sich die GEW für mehr Arbeitsplätze für Schulpsychologen und Sozialpädagogen an Schulen ein.
Die GEW BERLIN führte in diesem Zusammenhang eine Befragung unter angestellten Lehrkräften durch, darin zeigte sich, dass die Klassengröße die wirksamste Stellschraube bei der Senkung der Arbeitsbelastung ist.
In einer Stellungnahme vom Montag kritisierte die GEW Berlin zudem, dass die Entlohnung und die geplante Zulage von angestellten Lehrer:innen, die nicht verbeamtet sind, in keiner Relation stehe. „Die Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften sind mit 250 oder 300 Euro nicht auszugleichen. Dabei wäre anderes möglich“, sagte Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der GEW Berlin. „Die von der GEW schon lange vorgeschlagene Lösung im geltenden Tarifvertrag sieht die Möglichkeit einer Zulage von bis zu 900 Euro vor. Rot-Grün-Rot will sich hierauf nicht einlassen, weil es eben nicht um einen fairen Nachteilsausgleich und eine faire Verbeamtung geht", so der Experte weiter.
Der Tarifvertrag TV-L (§ 16 Abs. 5 TV-L) regelt die Vorweggewährung von Erfahrungsstufen sowie die Zahlung von Zulagen von bis zu rund 900 Euro. Ein Beispiel wären die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die es ermöglichen würden, eine tarifvertragliche Einstufung von ein bis zwei Stufen vorzunehmen, damit Lehrer:innen ohne Vorberatung ein höheres Entgelt erhalten könnten.