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Berlin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts (RKI) hat am 25. Mai ihre Impfempfehlung hinsichtlich der Corona-Schutzimpfung für gesunde Kinder und Jugendliche geändert. Diese Entscheidung war bereits in einer Pressemitteilung am 25. April angekündigt worden.
Gemäß der aktualisierten Empfehlung der STIKO wird die Corona-Schutzimpfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) für gesunde Kinder und Jugendliche nicht länger empfohlen. Die Entscheidung beruht auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die darauf hinweisen, dass das Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung bei dieser Altersgruppe vergleichsweise gering ist. Junge Menschen haben meist einen leichten oder asymptomatischen Verlauf.
Die STIKO betont jedoch, dass die Impfung für bestimmte Risikogruppen von Kindern und Jugendlichen weiterhin empfohlen wird. Dazu zählen beispielsweise Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen und in Pflegeeinrichtungen oder solche, die engen Kontakt zu gefährdeten Personen haben. Die Entscheidung der STIKO basiert auf einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiken.
Gemäß der aktualisierten STIKO-Empfehlung wird eine jährliche Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf weiterhin empfohlen. Hierzu zählen Personen ab 60 Jahren, Kinder ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen sowie Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen. Ebenfalls wird eine jährliche Auffrischimpfung für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko im medizinischen und pflegerischen Bereich empfohlen.
Für Personen ohne Grunderkrankungen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird weiterhin empfohlen, eine Basisimmunität aufzubauen, bestehend aus mindestens zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion). Schwangeren in dieser Altersgruppe wird ebenfalls die Grundimmunisierung empfohlen.
Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zielt darauf ab, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern, mögliche Langzeitfolgen von Infektionen zu reduzieren und Personen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor Infektionen zu schützen. Die Entscheidung beruht auf den veränderten epidemiologischen Gegebenheiten und dem Erfolg der Impfkampagne.