Der Jugendschutzfilter JusProg blockiert auch Aufklärungsseiten (Quelle: Canva)
Eine Recherche von netzpolitik.org und BR Data hat im Januar offengelegt, dass Deutschlands wichtigster und einzig anerkannter Jugendschutzfilter JusProg nicht zuverlässig funktioniert. In zahlreichen Fällen wurden Aufklärungsseiten zu sensiblen Themen wie etwa NS-Zeit, Verhütung oder Coming-Out fälschlicherweise als "ab 18" eingestuft und somit blockiert, darunter auch Angebote von öffentlichen Stellen.
Das Jugendschutzprogramm, kurz JusProg, ist eine vom gemeinnützigen Verein JusProg e.V. entwickelte Jugendschutzsoftware, die Kinder und Jugendliche im Internet schützen soll. Es handelt sich um das derzeit einzige in Deutschland offiziell anerkannte Filterprogramm für Internetseiten. Die kostenlose Software, die sowohl für Windows, MacOS als auch für Mobilgeräte mit Android und iOS verfügbar ist, soll Webseiten nach Altersgruppen kategorisieren und es Eltern und Lehrkräften ermöglichen, den Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten zu kontrollieren.
JusProg klassifiziert Webseiten in verschiedene Altersgruppen, um den Internetzugang für Kinder und Jugendliche zu regulieren:
Zusätzlich wird ein automatisiertes System genutzt, das Webseiten auf Wortebene bewertet, um sie in die verschiedenen Altersgruppen einzuteilen. Es stellte sich heraus, dass häufig Webseiten mit dem Wort “queer” und auch “quer” fälschlicherweise als jugendgefährdend eingestuft wurden. Darüber hinaus wertete Softwareentwicklerin Lilith Wittmann mehr als vier Millionen Domains aus und fand dabei 25.211 Seiten mit einem Mindestalter von 18 Jahren und 10.957 Seiten mit einem Mindestalter von 16 Jahren. Zu den blockierten Seiten gehörten unter anderem die Webangebote der KZ-Gedenkstätten Kaltenkirchen und Osthofen. Die Aufklärungsseiten hessen-ist-geil.de (Präventionsprojekt der Aidshilfe in Hessen) und wissen-verdoppeln.hiv (Informationsseite über HIV unter Therapie) waren ebenfalls betroffen, worüber sich die Deutsche Aidshilfe bestürzt zeigte.
Auch BayernWLAN, ein öffentliches WLAN-Netz, das vom Freistaat Bayern finanziert und von Vodafone technisch umgesetzt wird, nutzt JusProg. Der Filter ist an mehr als 44.000 Hotspots aktiv und verwehrt nicht nur Kindern, sondern auch Erwachsenen den Zugang zu bestimmten Webseiten, wenn JusProg diese für 18 Jahre und älter einstuft. Obwohl das bayerische Finanzministerium für das BayernWLAN verantwortlich ist, hat es keinen Einfluss auf die Funktionsweise des Filters. Vodafone hält den Einsatz eines Jugendschutzfilters für unerlässlich, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten im Internet zu schützen. Die Filterliste wird jedoch ausschließlich vom Verein JusProg verwaltet, so Vodafones Jugendschutzbeauftragte Endemann, ebenfalls Vorstandsmitglied bei JusProg.
Kritik an JusProg gibt es seit langem, mehr dazu bei taz, schau-hin und heise. Neben “Overblocking” im großen Stil wird vor allem mangelnde Transparenz kritisiert. Wittmann stellt unter dem Titel “JugendschutzSchutzProgramm” nun ein Werkzeug zur Verfügung, um die Einstufung von Webseiten selbstständig abzufragen. Zudem hat JusProg selbst auch mit Sicherheitsproblemen zu kämpfen: “Während meiner Recherche ist mir aufgefallen, dass ich wiederholt beim Aufsuchen des Onlineangebot des Jugendschutzprogrammes auf eine Scam-Webseite weitergeleitet wurde. Das liegt daran, dass die Webseite auf Basis von Wordpress sowie veralteten Wordpress-Plugins entwickelt wurde und Betrüger eine Sicherheitslücke fanden, um die Webseite zu übernehmen”, so Wittmann in ihrem Beitrag. JusProg räumte ein: “Wir dachten, wir haben alle Schadsoftware gefunden und das System ist wieder sicher, aber leider war das offenbar nicht so”. Man bemühe sich aber um mehr Sicherheit und wolle JusProg weiter verbessern.