Die Teilfreigabe von Cannabis seit dem 1. April ist auch Thema an den Schulen (Quelle: CU/Flickr)
München. Die am 1. April erfolgte Teillegalisierung von Cannabis ist nach dem Ende der Osterferien in den meisten Bundesländern auch an den Schulen zum Thema geworden. Lehrerverbände warnen vor einer Zunahme des Konsums unter Jugendlichen, insbesondere in Bayern sind die Befürchtungen groß. “Es werden bald große Mengen Cannabis im Umlauf sein, junge Menschen werden leichter an diese Droge kommen als bisher”, sagte etwa der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek gegenüber dem Münchner Merkur. “Damit wird es auch noch schwerer, ein Schulgelände drogenfrei zu halten”, so Holetschek. Er forderte in diesem Zusammenhang eine Vergrößerung der “Bannmeilen” um Schulen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte die Teilfreigabe “einen einzigen Quatsch” und kündigte eine “extremst restriktive” Auslegung der neuen Rechtslage an.
Der Deutsche Lehrerverband sieht das Gesetz ebenfalls kritisch. Die Teillegalisierung vermittle ein “falsches Signal der Harmlosigkeit des Cannabis-Konsums“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll. Nach Einschätzung des Verbands werde sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu höherem Konsum auch in jenen Altersgruppen führen, die eigentlich geschützt werden sollten.
Zurückhaltender äußerte sich die Vorsitzende des Bayerischen Lehrerverbandes (BLLV), Simone Fleischmann. Es gelte die Teillegalisierung “kritisch zu begleiten”, sagte sie gegenüber der dpa. “Selbstverständlich werden Schülerinnen und Schüler jetzt Fragen stellen, Cannabis vielleicht auch ausprobieren wollen und dabei vielleicht an Grenzen kommen”, so Fleischmann.
Die Probleme dürften sich indes weniger auf dem Schulhof direkt abspielen, so Fleischmann, die mehr Präventions- und Aufklärungsarbeit forderte. Die Erhöhung entsprechender Budgets war auch einer der zentralen Kompromisse bei der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat vor Ostern. “Wir wissen doch alle, dass das Jugendalter schon immer durch das Austesten von Grenzen gekennzeichnet war und ist“, sagte Fleischmann. Aus diesem Grund habe es schon immer an den Schulen Aufklärung, rechtliche Informationen und vor allem für Lehrkräfte Handlungsempfehlungen, unterstützende Experten und ein Angebot an Präventions- und Interventionsprojekten gebraucht. Nach der Teillegalisierung gelte dies umso mehr. “Wie immer, wenn es gesellschaftliche Veränderungen gibt, die in neue Gesetze münden, muss Schule in der Konsequenz präventiv und interventiv agieren“, so Fleischmann.
Ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums vermied eine eindeutige Antwort auf die Frage, ob mit der Teillegalisierung von Seiten des Ministeriums mehr Probleme durch den Konsum von Schülern befürchtet werden. „Drogen und Suchtmittel ganz gleich welcher Art haben an unseren Schulen keinen Platz. Die Auseinandersetzung und die Sensibilisierung für die Gefahren einer Suchtabhängigkeit gehören schon seit vielen Jahren zum Bildungs- und Erziehungsauftrag“, sagte er gegenüber dem “Merkur”. Er verwies zudem darauf, dass die Schulordnung ohnehin jeglichen Drogenkonsum auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verbiete.
Seit dem 1. April steht Cannabis in Deutschland nicht mehr auf der Liste der Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes. Anbau, Besitz und Konsum der Pflanze sind für volljährige Personen seitdem innerhalb bestimmter Grenzen legal, während der Handel weiterhin verboten bleibt. So dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 50 Gramm getrockneter Blüten besitzen und bis zu 25 Gramm öffentlich mit sich führen. Verboten bleibt der öffentliche Konsum “in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten”, wobei die Sichtweite gesetzlich “bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen” endet. Auch der Konsum in Fußgängerzonen bleibt zwischen 7 und 20 Uhr tabu.
Die Strafen für die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche wurden erhöht. Jugendliche Kiffer selbst werden durch die Teillegalisierung allerdings nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern sollen, analog zu anderen Substanzmissbräuchen, in entsprechende Interventions- und Beratungsmaßnahmen eingebunden werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Website eine Rubrik mit Fragen und Antworten zu dem Gesetz eingerichtet.